Wusstest Du, dass du gegen das Gesetz verstößt, wenn Du die Frage nach einer Bewertung mit einem Geschenk oder Gewinnspiel verknüpfst?
(Anm. Redaktion: Viele Tipps sind nicht nur für die Gesundheitsbranche relevant.)
Bewertungen sind unbestreitbar ein wichtiges Werbemittel. Daher liegt es nahe, die eigenen Mitglieder per E-Mail oder auf Social Media zu animieren eine Bewertung für das eigene Studio abzugeben. Um die Motivation zu erhöhen, wird dies oftmals mit einer Gewinnaktion verknüpft. Dann liest man z.B.
„Für die coolste Google-Bewertung verlosen wir ein kleines Dankeschön-Geschenk. Also los geht`s: Drei, zwei, eins … Bewertet uns!“
Rechtlich ist so eine Bewertung alles andere als sicher
Solch ein Social Media Post kann teuer werden.
Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass das Erfragen von Bewertungen im Zusammenhang mit Gewinnspielen unlauterer Wettbewerb ist. Die Verknüpfung verstößt gegen § 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (kurz UWG).
Warum?
- Weil die Bewertungen mit einem wirtschaftlichen Vorteil verknüpft wird. Die Gerichte sehen in der Gewinnchance bereits einen wirtschaftlichen Vorteil.
und
- Weil durch das Gewinnspiel die Kunden zu positiven Feedback verleitet werden. Diese „erkaufen“ Feedbacks beeinflussen dann andere Personen Mitglied zu werden, die ansonsten sich vielleicht anders entschieden hätten.
Dies gilt selbst dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Inhalt einer Bewertung die Chancen nicht beeinflusst. Denn ein Nutzer wird eine derartige Erklärung nicht ernst nehmen und „auf Nummer sicher“ gehen und daher möglicherweise eher positiv bewerten.
Nach dem UWG soll insbesondere irreführende oder belästigende Werbung, die den Verbraucher manipulieren kann, verhindert und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
Rechtliche Folgen:
Wer im Business „unlauter“ handelt, kann auf Schadensersatz und Herausgabe des damit gemachten Gewinns verklagt werden. Schlimmer noch, du kannst zur Löschung aller deiner Bewertungen verpflichtet werden, auch derjenigen, die du vor der Gewinnspiel-Aktion schon hattest.
Was ist erlaubt, um sich rechtlich sicher bewerten zu lassen?
Möglich wären Motivationen ohne wirtschaftlichen Hintergrund, also ideelle Dinge.
“Lasst uns zusammen was Gutes tun. Für jede abgegebene Bewertung pflanzen wir zusammen mit Organisation XY einen Baum in eurem Namen.“
Wenn Du über folgenden Link eine Google Bewertung abgibst, erhält ein Baum symbolisch deinen Namen. Den Fitnessstudio XY-Wald veröffentlichen wir auf unserer Internetseite und im Studio.”
Das klingt doch auch motivierend und ist rechtssicher.
Rechtliche Stolperfallen nicht nur bei Bewertungen – auch bei Testimonials
Auch bei den Feedbacks, sogenannten Testimonials, ist Vorsicht geboten. Unproblematisch sind auf jeden Fall zusammenfassende Aussagen mehrerer Kunden, vorausgesetzt es entspricht auch der Wahrheit.
Beispiel: „Rund zwei Drittel unserer Mitglieder berichten nach nur drei Trainingseinheiten über mehr Beweglichkeit im Nacken- und Schulterbereich.“
Auch möglich sind Bewertungen, die sich auf die Art und Weise der Behandlung beziehen.
Beispiel: „Trainer Daniel hat mir mit seiner einfühlsamen und geduldigen Art die Angst genommen, was erheblich zum Erfolg meiner Behandlung beigetragen hat.“.
Verbot von Erfolgsversprechen & Wirkaussagen
Aufpassen muss man auch bei der konkreten Formulierung. Es verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, wenn die Leiden des Kunden „dramatisiert“ dargestellt werden, um dadurch den individuellen Behandlungserfolg noch größer erscheinen zu lassen.
Es muss immer deutlich gemacht werden, dass sich diese Bewertung auf den Einzelfall dieses Kunden bezieht und kein allgemeines Wirkversprechen für die Behandlungsmethoden ist.
Es dürfen weder Erfolgsversprechen noch Wirkaussagen in der Werbung verwendet werden.
Warum ist das wichtig?
Bei der Verwendung von verbotenen Werbeaussagen drohen dir neben den Abmahnungen der Konkurrenz und von Verbraucherverbänden auch teure Bußgelder und ein Strafverfahren.
Die gute Nachricht: Werbung im Bereich Gesundheit ist aus rechtlicher Sicht eine heikle Angelegenheit, aber nicht unmöglich.
Praxistipp:
Um eine Wirkaussage zu vermeiden, lass die Idee, mit der Wirkung zu argumentieren, komplett weg und überlege dir eine andere Herangehensweise. So kannst du z.B. beschreiben, was passiert oder wie andere Kunden darauf reagiert haben.
Beispiel: Ruhig und ab von jedem Alltagsstress liegst du auf der Massageliege, während ich versuche die Spannungen in deinen Muskeln, Nerven und Bändern zu lösen.
Gastbeitrag von Julia Ruch, Anwältin für Sport- und Fitnessrecht und Triathletin
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